27. November 2018

Kurz vor dem Anmeldeschluss möchten wir Sie noch einmal auf die wesentlichsten Änderungen der Ausschreibung 2019 im Vergleich zu den vergangenen Jahren hinweisen:
 
1. Langsamer Satz: die Forderung nach einem langsamen Satz ist mit der Ausschreibung 2019 aufgegeben worden und durch folgende Formulierung ersetzt worden: Vielfalt hinsichtlich „schneller“ und „langsamer“ Teile. Ausschreibung S. 13. Dies befreit die Organisation auf allen Wettbewerbsebenen von der Pflicht zur Überprüfung der Wettbewerbsprogramme zu diesem Punkt. 
Irrtümlicherweise ist der 1. Satz des dazugehörigen Kommentars (siehe Kommentar A, Nr. 2, S. 29) nicht angepasst worden. Der korrekte Satz heißt: „Je nach Kategorie sollte das Wettbewerbsprogramm mindestens einen langsamen Teil enthalten.“ 


2. Alte Musik: Die 2013 noch geltende Vorschrift, dass in der Kategorie „Alte Musik“ keine Besetzungen teilnehmen dürfen, die in anderen Solo-und Ensemblewertungen von „Jugend musiziert“ angeboten werden, ist bereits mit der Ausschreibung 2016 aufgehoben worden. Das heißt, für den Wettbewerb 2019 können alle Ensembles teilnehmen, die die Literaturvoraussetzungen erfüllen und zwischen 3 und 13 Spielenden liegen. 


3. Die bis 2018 geltende Regelung, dass die Lehrkraft des im Wettbewerb gespielten Instrumentes nur in den AGs I und II begleiten darf, ist mit der Ausschreibung 2019 aufgehoben worden: Es ist gestattet, dass eine Lehrkraft in jeder Altersgruppe begleiten kann.