15. September 2017

Neues Anmeldeverfahren bald online!
Bei der Anmeldung zum Wettbewerb „Jugend musiziert“ kommt es zu einem Vertrag zwischen Teilnehmenden und Veranstalter. Deshalb ist für die Anmeldung eine rechtsverbindliche Unterschrift der Teilnehmenden und, sofern sie noch nicht volljährig sind, ihrer Eltern sowie der Lehrer erforderlich. Mit dieser Unterschrift akzeptieren alle Beteiligten nicht nur die in der Ausschreibung veröffentlichten Teilnahmebedingungen, sondern bestätigen auch das angemeldete Programm.

Seit Bestehen des Wettbewerbs „Jugend musiziert“ erfolgte die Anmeldung über (vierlagige) papierene Anmeldeformulare. 2008 wurde eine elektronische Variante eingeführt, die ein digitales Ausfüllen des Formulars am Bildschirm ermöglichte. Diese ausgefüllten Bildschirmformulare mussten sodann ausgedruckt, mit den erforderlichen Unterschriften zur Anerkennung der Teilnahmebedingungen (inklusive Datenschutz und Persönlichkeitsrechte) und des angemeldeten Programms, wie bisher an den zuständigen Regionalwettbewerb per Post gesandt werden. 2016 wurden dann die Druckformulare vollständig aus dem Verkehr gezogen. Das Ausfüllen der Meldeformulare ist seither nur noch digital am Bildschirm möglich.
Das digitale Bewerbungs-Formular ist auf der Website der Bundesgeschäftsstelle zugänglich, auf allen internetfähigen Plattformen (PC, Mac), Betriebssystemen (Windows, OSX) und aktuellen Browsern lauffähig und durch „responsive design“ auch auf Smartphones und Tabletts aufrufbar.
Aus diesem Workflow ergeben sich folgende Arbeitserleichterungen und Qualitätssteigerungen:
Für den Nutzer: Erleichterung der Dateneingabe durch Eingabehilfen (Wahllisten, Pflichtfelder etc.); lesbare Dokumentation seiner angemeldeten Informationen.
Für die Regionalwettbewerbe: Die maschinell erzeugten Bewerbungsformulare reduzieren die Menge der unvollständig ausgefüllten und vermeiden unleserlich ausgefüllte Formulare. Dies stellt für die Verarbeitung der Anmeldungen bei den (ehrenamtlich tätigen) Regionalausschüssen einen erheblichen, zeitsparenden Faktor dar.
Die digital erfassten Daten werden dem zuständigen Regionalausschuss zur Verfügung gestellt. Dieser hat dann die Möglichkeit, die Daten in die "Jugend musiziert"-Branchensoftware JMDaten zu importieren. Dadurch entfällt der zeitraubende und fehlerbehaftete Eingabeprozess von Hand. Darüber hinaus kann die Weiterleitung der Daten zur nächst höheren Wettbewerbsebene als Datentransfer erfolgen. Regionen, die ihre eigene Software nutzen, können sich eine Importfunktion programmieren lassen.
Eine „Online-Anmeldung“ gibt es also nicht. Es gibt lediglich ein digital unterstütztes Bewerbungsverfahren. Die rechtsverbindliche Anmeldung erfolgt weiterhin durch das per Post zugestellte Formular. Eine komplette Onlineanmeldung setzt voraus, dass die Identität des Anmeldenden hinterlegt werden muss, um sie bei der Anmeldung zu verifizieren. Dies würde bedeuten, dass jährlich über 50.000 Identitäten (Teilnehmer, Eltern, Lehrer) gehandhabt werden müssen, und dass in jedem Jahr mindestens 30.000 neue dazukommen.
Ein solches Identitätsmanagement ist von der Bundesgeschäftsstelle weder handhab- noch bezahlbar. Der durchaus nachvollziehbare Wunsch, die Anmeldung mit einem „Klick“ zu erledigen, ist ohne Identitätsmanagement nicht möglich: Laut unserem Medienanwalt ist eine „Klick-Lösung“ keine rechtsverbindliche Anmeldung. Bei Amazon oder im Apple Store ist das möglich, weil die Identität mittels der Kreditkarte hinterlegt ist und für einen Vorgang auch nur eine Person verantwortlich ist und nicht bis zu 30 Personen (bei großen Besetzungen). Ansonsten ist nicht nachzuvollziehen, wer den Klick gesetzt hat.
Eine nur teilweise „Online-Lösung“ die z.B. nur die unterschriftsrelevanten Seiten ausdrucken soll, übersieht, dass erstens die Teilnehmer selbst einen Nachweis haben müssen, was sie angemeldet haben und zweitens ihre Unterschriften auch für das angemeldete Programm zu gelten hat.